Digitale Barrierefreiheit
Web ohne Grenzen – für alle nutzbar
1zu1scale GmbH ist laufend darum bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.1zu1.eu.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie der europäischen Norm EN 301 549 vereinbar. Im Rahmen einer automatisierten Barrierefreiheitsprüfung wurden einzelne Bereiche identifiziert, die derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit entsprechen. Die Behebung dieser Mängel ist bereits geplant beziehungsweise befindet sich in Umsetzung.
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Folgende Barrieren bestehen derzeit auf einzelnen Seiten der Website:
- Unzureichende Farbkontraste zwischen Texten und Hintergrundflächen können die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen einschränken (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.3 „Kontrast (Minimum)“).
- Alternativtexte für Bilder und Grafiken sind teilweise nicht optimal formuliert oder enthalten zu ausführliche Beschreibungen, wodurch die Nutzung mit Screenreadern erschwert werden kann (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1 „Nicht-Text-Inhalte“).
- Überschriftenstrukturen sind auf einzelnen Seiten nicht durchgängig logisch aufgebaut. Teilweise werden Überschriftenebenen übersprungen, was die Orientierung für Nutzerinnen und Nutzer von assistiven Technologien beeinträchtigen kann (WCAG 2.1 Erfolgskriterien 1.3.1, 2.4.1 und 2.4.6).
- Redundante oder nicht ausreichend unterscheidbare Links können die Navigation mit Screenreadern oder Tastatur erschweren (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.4.4 „Linkzweck im Kontext“).
- In einzelnen Fällen kommen mehrfach identische Linktitel oder Bezeichnungen vor, wodurch der Zweck eines Links nicht immer eindeutig erkennbar ist.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und schrittweise zu beseitigen.
b. Unverhältnismäßige Belastung
Auf der Website eingebundene Videos werden über externe Plattformen wie YouTube oder Vimeo bereitgestellt. Für einzelne ältere Videoinhalte stehen derzeit keine Audiodeskriptionen zur Verfügung. Damit wird das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 „Audiodeskription (aufgezeichnet)“ nicht vollständig erfüllt.
Eine nachträgliche Erstellung von Audiodeskriptionen für sämtliche Bestandsvideos würde derzeit einen unverhältnismäßigen organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand darstellen. Neue Videoinhalte werden nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Barrierefreiheitsanforderungen veröffentlicht.
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Einige ältere PDF-, Office- und Archivdokumente wurden vor Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsanforderungen erstellt und sind nicht vollständig barrierefrei. Beispielsweise fehlen teilweise strukturelle Auszeichnungen (Tags), wodurch die Nutzung mit Screenreadern eingeschränkt sein kann.
Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns, Ihnen die Inhalte in geeigneter Form bereitzustellen.
Live-Videoübertragungen werden derzeit nicht untertitelt. Diese Inhalte fallen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht in den verpflichtenden Anwendungsbereich der digitalen Barrierefreiheit.
Darüber hinaus können Inhalte Dritter, auf deren Gestaltung wir keinen Einfluss haben (z. B. externe Studien, Präsentationen oder eingebettete Inhalte), von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sein. Für diese Inhalte kann keine Aussage zur Vereinbarkeit mit den geltenden Standards getroffen werden.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Zur Bewertung der digitalen Barrierefreiheit wurden automatisierte Prüfwerkzeuge eingesetzt, darunter der Accessibility Checker von Friendly Captcha sowie weitere technische Prüfungen nach den Kriterien der WCAG 2.1 und der EN 301 549. Automatisierte Prüfungen können nicht alle Barrieren erkennen; daher wird die Website laufend überprüft und verbessert.
Stand der Erklärung: Juni 2026.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info@1zu1.eu mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Vorarlberg wenden.
Kontakt:
Rheinstraße 32/3, 6900 Bregenz
Tel: 05574/6838
E-Mail: post.vorarlberg@sozialministeriumservice.at
Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.