A-Z
Informationen für Mitarbeitenden bei 1zu1scale
In diesem Dokument findest du Wissenswertes von A wie Arbeitskleidung bis Z wie Zeiterfassung!
Diese Informationen sind nur für Mitarbeitende bei 1zu1scale und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Fragen wende dich bitte an deinen direkten Vorgesetzen oder an die Personalabteilung.
Die aktuelle Version findet du auch im QM-System roXtra.
Revisionsstand: 022/06.2026
Leitbild 1zu1scale
Seit 30 Jahren fertigt 1zu1 innovativste Kunststoffbauteile für nationale und internationale Kunden – präzise, schnell und technologisch vielfältig. Mit 1zu1scale führen wir den Fokus von der Prototypenfertigung direkt in die skalierte Serienproduktion und begleiten unsere Kunden zuverlässig vom Projektstart bis zur Serieneinführung.
Unsere Vision
Die Nr. 1 in unseren Geschäftsfeldern
- Wir gehören in allen Bereichen zu den Innovativsten, Präzisesten und Schnellsten.
- Wir sind ein selbständig operatives Unternehmen einer internationalen Unternehmensgruppe.
- Wir gehören zu den attraktivsten Arbeitgebern in der Region.
Unsere Mission
Wettbewerbsvorsprung bei Kunststoffbauteilen für unsere Kunden.
- Vorsprung bei der Umsetzung von Produktentwicklungen und der Produktion von Kunststoffteilen. Und zwar durch den Einsatz exzellenter 3D Druck- und Prototyping- und Produktionsverfahren von Stückzahl 1 bis 1.000.000. Und das alles inhouse und ISO 9001 & EN ISO 13485 zertifiziert.
- Vorsprung beim Faktor Zeit: Unsere hochpräzise und rasche Arbeitsweise ermöglicht unseren Kunden entsprechende Vorteile: Da wir alle Produktionsprozesse im eigenen Unternehmen abdecken, verkürzen wir die Time-to-market der Produkte unserer Kunden entscheidend. Diskretion und Datensicherheit unterliegen bei uns höchsten Standards.
- Vorsprung bei der Beratung: Wir haben ein breites Wissen zu relevanten Technologien und Werkstoffen und als Teil der Prototal Group die Unterstützung eines großen und erfahrenen Netzwerks. Das macht uns in jeder Phase des Produktentstehungsprozesses zu den Problemlösern unserer Kunden.
Unsere Werte
So treten wir auf:
- impulsgebend,
- technologiebegeistert und
- gewissenhaft
1. Arbeitskleidung / Schutzausrüstung
1.1. Arbeitskleidung
Alle Mitarbeitenden in der Produktion erhalten bei Neueintritt unsere einheitliche Arbeitsbekleidung, die während der Arbeitszeiten zu tragen ist. Die Bekleidung besteht aus: 5 T-Shirts, 2 Arbeitshosen (davon mind. 1 lang) und 1 Gilet oder eine Fleecejacke. Und falls gesetzlich vorgeschrieben, 1 Paar Sicherheitsschuhe. Im März können alle Produktionsmitarbeitenden im Wert von € 150,- Arbeitskleidung bestellen.
Arbeitssicherheitsschuhe für die Lehrlinge werden ebenfalls bezahlt. Für unsere Lehrlinge besteht eine unbedingte Tragepflicht der Arbeitssicherheitsschuhe. Werden Arbeitssicherheitsschuhe an Mitarbeitende der Abteilung „Mechanische Fertigung“ ausgegeben und bezahlt, so sind diese ebenfalls unbedingt zu tragen.
Weitere Kleidungsstücke kannst du jederzeit bei der Verantwortlichen Person (siehe schwarzes Brett) bestellen und kaufen. Die Konditionen findest du im roXtra, dem firmeninternen Dokumentensystem. (Suchbegriff „Arbeitskleidung“ oder der ID „3481“).
1.2. Angepasster Gehörschutz
1zu1scale unterstützt den Kauf eines angepassten Gehörschutzes für alle Mitarbeitenden in der Produktion. Der Gehörschutz kann über den Abteilungsleitenden beantragt werden. Hier werden alle Bedarfsmeldungen gesammelt und an den Einkaufsleitenden übergeben. Es wird dann eine Sammelbestellung gemacht, wobei zu guten Konditionen bestellt wird. 1zu1scale übernimmt einen Anteil von 50%, jedoch max. € 50,- vom Kaufpreis.
Angepasster Gehörschutz, der von 1zu1scale mitfinanziert wird, ist verpflichtend zu tragen.
2. Arbeitszeiten
2.1. Büro
Öffnungszeiten: Mo – Do 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 – 17:00 Uhr Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr
Die Gleitzeitmodelle sind abteilungsabhängig.
2.2. Schichtbetrieb
Für den Schichtbetrieb gelten FIXE Arbeitszeiten – keine Gleitzeit möglich.
Vormittag:
Spritzguss: Von 05:15 - 13:12 Uhr (Bei Arbeitsbeginn nach 6 Uhr entfällt die Schichtprämie)
Mechanische Fertigung: Von 05:30 – 13:27 Uhr (Bei Arbeitsbeginn nach 6 Uhr entfällt die Schichtprämie)
SLS: Von 05:15 – 13:12 Uhr (Bei Arbeitsbeginn nach 05:15 Uhr entfällt die Schichtprämie)
Bezahlte Pause von 09:00 - 09:15 Uhr. (somit bekommst Du ca. 55 Stunden pro Jahr vom Unternehmen bezahlt). Unbezahlte Pause von mind. 15 Minuten zw. 11:30 – 12:30 Uhr (bitte abstempeln!)
Nachmittag:
Spritzguss: Von 13:15 - 21:12 Uhr (Bei Arbeitsbeginn nach 13:30 Uhr entfällt die Schichtprämie)
Mechanische Fertigung: Von 13:30 – 21:27 Uhr (Bei Arbeitsbeginn nach 13:45 Uhr entfällt die Schichtprämie)
Bezahlte Pause von 14:45 - 15:00 Uhr. (somit bekommst Du ca. 55 Stunden pro Jahr vom Unternehmen bezahlt). Unbezahlte Pause von mind. 15 Minuten zw. 18:00 - 18:30 Uhr (bitte abstempeln)
2.3. Lehrlingsarbeitszeit
Für die Lehrlinge im 1. Lehrjahr bestehen fixe Arbeitszeiten, hier gibt es kein Gleitzeitmodell:
Mo – Do: 06:48 – 11:45 Uhr und 12:30 – 16:15 Uhr Bezahlte Pause von 09:00 – 09:15 Uhr Unbezahlte Pause von 14:45 – 15:00 Uhr
Fr: 06:48 – 11:45 Uhr Unbezahlte Pause von 09:00 – 09:15 Uhr
Im 2., 3. und 4. Lehrjahr erfolgt eine Zuteilung zu den Fachabteilungen – hier gilt das Gleitzeitmodell, sofern dies nach der Gesamtbeurteilung vom zuständigen Lehrlingsausbilder und der Führungskraft der Fachabteilung befürwortet wird.
2.4. Pausen
Je nach Arbeitsvertrag hast du eine bezahlte Pause pro Tag zur Verfügung. Die 2. Pause wird mittels Arbeitszeitmodell eingearbeitet. Die Pausen finden von 09:00 – 09:15 Uhr und von 14:45 – 15:00 Uhr statt, sowie für die Nachmittagsschicht von 18:00 – 18:15 Uhr. Im Zeitraum von ca. 11:30 – 12:30 Uhr ist für alle Mitarbeitenden eine mind. 15-minütige Mittagspause verpflichtend.
2.5. Blockzeiten und Anwesenheitspflicht für Gleitzeitmodelle
Von Mo – Do von 08:00 - 11:45 Uhr und von 13:15 Uhr - 16:00 Uhr und am Fr von 08:00 – 11:45 Uhr besteht Anwesenheitspflicht. Abwesenheiten während dieser Zeit sind frühzeitig bei deinem Vorgesetzten zu beantragen, zu genehmigen und mittels BMD-Web zu melden.
2.6. Einschulungszeit
Während deiner Einschulung gilt für dich die Normalarbeitszeit. Erst mit Beendigung dieser Phase kann Schichtarbeit zugeteilt werden. Bei Schichtarbeit gebührt Dir zusätzlich eine Schichtprämie – siehe unter Schichtprämie.
2.7. Genehmigte Überzeit
Überstunden müssen von deinem Vorgesetzten genehmigt und mittels aus-gefülltem Zeitnachweis an die Personalabteilung gemeldet werden.
2.8. Fiktive Arbeitszeiten
Die fiktive Normalarbeitszeit gilt nur für das Gleitzeitmodell. 07:30 - 12:00 Uhr (4:30 h) und 13:00 - 16:12 Uhr (3:12 h)
Die fiktive Arbeitszeit wird dann herangezogen, wenn Abwesenheiten wie Arzt-besuche, Behördengänge usw., benötigt werden. Diese Zeit wird ohne Pause gerechnet und ergibt 7:42 Stunden tägliche Arbeitszeit. Als Arbeitnehmer hast du gesetzlichen Anspruch auf die Weiterzahlung deines Lohnes/Gehaltes für die, tatsächlich zur Erledigung deiner Angelegenheiten, benötigte Zeit. Allerdings höchstens bis zum Ende der täglichen Normalarbeitszeit am Tag der Verhinderung.
3. Ferien- und Freizeit
3.1. Urlaubsregelung
Die Einteilung deines Urlaubes muss mit deinem Vorgesetzten abgesprochen, genehmigt und über einen BMD-Antrag frühzeitig – Ziel: bis Ende März, auf jeden Fall VOR Urlaubsantritt - der Personalabteilung gemeldet werden.
Für den Resturlaub am Ende des Geschäftsjahres gilt folgendes: Es dürfen höchstens 20 % des Jahresurlaubsanspruchs in das neue Geschäftsjahr mitgenommen werden. Bsp. bei 25 Tagen Jahresanspruch dürfen nur 5 Tage Resturlaub mitgenommen werden.
Wir haben keinen Betriebsurlaub und regeln unsere Urlaubswünsche im Team.
Ausnahme Lehrwerkstätte 1. Lehrjahr: Hier gibt es im Sommer 3 Wochen Betriebsurlaub (dieser findet meistens in der letzten Juliwoche und in den ersten beiden Augustwochen statt)
3.2. Vorbezug von Urlaub
Ein Vorbezug von Urlaub ist generell nicht erlaubt. Sollte es dennoch vorkommen, wird der zu viel bezahlte Urlaub bei einem Austritt in Abzug gebracht.
4. Fortbildungen
Gut ausgebildete Mitarbeitende sind ein wichtiger Faktor für unser Unternehmen und sichern unsere Wettbewerbsfähigkeit. Um dies zu gewährleisten fördert 1zu1scale deine Aus- und Fortbildungen im Rahmen der betrieblichen Notwendigkeit unter folgenden Voraussetzungen:
Je nach Art und Höhe der Kosten des Kurses gibt es individuelle Regelungen bzgl. einer eventuellen Rückzahlung bei frühzeitigem Austritt nach der Absolvierung des Kurses. Diese Entscheidung wird von der Personalleitung in Absprache mit der Geschäftsführung gefällt.
Diese Regelung gilt nicht für Kurse während der Lehrausbildung.
5. Betriebliche Unfallversicherung
Das Unternehmen 1zu1scale bezahlt für dich ab deinem 1. Arbeitstag eine Unfallversicherung. Genauere Informationen erhältst du in einem separaten Infogespräch.
6. Facility Manager
Unser Haustechniker ist René Hagspiel: DW: 833, Mobil: 0676/88958833
7. Lehrwerkstatt
7.1. Lehrberufe
Wir bilden Lehrlinge in unserer eigenen Lehrwerkstätte in folgenden Berufen aus:
- Metalltechnik-Zerspanungstechnik
- Kunststofftechnologie
- Kunststoffverfahrenstechnik
- Bürokauffrau/mann
7.2. Lehrlingsausbilder
Unsere Lehrlingsausbilder sind:
- Dominik Kutzer (1. und 2. Lehrjahr alle technischen Berufe)
- Tufan Tezcan (3. und 4. Lehrjahr Metall)
- Diverse, je nach Rotations- bzw. Fachbereich (3. und 4. Lehrjahr Kunststoff)
- Francesca Fitz (Büro)
7.3. Lehrlingseinkommen / Prämien
Lehrlingseinkommen: Das Lehrlingseinkommen erfolgt nach dem KV der Kunststoffverarbeiter. Lehrlingsprämien: Unsere Lehrlinge erhalten eine Prämie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt wurden: (Betriebliche Bewertung + Notendurchschnitt im Zeugnis) / 2 = Gesamtnote
- Gesamtnote < 2,0 und keinen 4er und 5er im Zeugnis! = +20% des KV-Lehrlingslohns
- Gesamtnote < 2,4 und max. einen 4er und keinen 5er im Zeugnis! = +10% des KV-Lehrlingslohns
- Gesamtnote ≥ 2,4 = keine Prämie
Lehre Kunststofftechnik: Die Entscheidung über die Änderung des Lehrvertrags auf vier Jahre Lehrzeit Kunststofftechnik wird am Ende des zweiten Lehrjahres getroffen. Für eine Kunststofftechnik-Lehre ist eine Gesamtnote ≤ 2,0 notwendig. Bei knappen Ergebnissen unterliegt es dem Ausbilder, ob trotzdem eine Aufstufung zur Kunststofftechnik erfolgen kann. Für die Entscheidung werden z.B. die Leistungen aus der Rotation herangezogen.
(Betriebliche Bewertung + Notendurchschnitt im Zeugnis + 50% Ergebnis Lehrlings-Leistungswettbewerb) / 3 = Gesamtnote
8. Lohn
8.1. Lohn- und Gehalt
Dein Lohn oder Gehalt wird dir am Ende des Monats bis spätestens Monats-letzten auf dein angegebenes Konto überwiesen. Eventuelle Sonderzahlungen wie Schichtprämie oder Überstunden werden am Ende des darauffolgenden Monats abgerechnet und überwiesen (Sonderzahlungen kommen somit immer einen Monat später).
8.2. Schichtprämie
Im Schichtbetrieb wird eine monatliche Schichtprämie von derzeit EUR 350,- bezahlt (täglich EUR 16,-). Diese Schichtprämie entfällt, wenn die Schichtarbeitszeiten nicht eingehalten werden. Kein Abzug bei Urlaub, Krankenstand, Zeitausgleich, Fortbildung. Beim Schulbesuch der Lehrlinge wird die Schichtprämie ebenfalls reduziert.
9. Noch ein paar Verhaltensregeln
9.1. Gepflogenheit "DU"
Im ganzen Unternehmen 1zu1scale herrscht eine freundliche "DU"-Kultur.
9.2. Gepflogenheit "SIE"
Für unsere Lehrlinge gilt für das 1. Lehrjahr das "SIE" und erst danach das "DU".
9.3. Essen und Trinken am Arbeitsplatz
Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt am Arbeitsplatz zu essen oder zu trinken. Dafür stehen dir die Pausen und unsere Kantine zur Verfügung bzw. können jederzeit die Trinksäulen aufgesucht werden.
9.4. Rauchen
Rauchen ist nur zu den Pausenzeiten und nur auf dem Balkon der Kantine und bei der Sitzgelegenheit im Hof erlaubt. Ansonsten besteht im ganzen Unternehmen ein Rauchverbot. Für Lehrlinge unter 18 Jahren ist das Rauchen generell nicht erlaubt. Diese Regelungen gelten auch für E-Zigaretten.
9.5. Alkohol / illegale Substanzen
Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt während der Arbeitszeit ein absolutes Verbot für den Konsum von Alkohol und illegalen Substanzen. Nach Feierabend und nur nach erfolgtem Ausstempeln ist der Konsum von Alkohol ausschließlich in der Kantine sowie auf dem zugehörigen Balkon gestattet. Jegliche verwendeten Flaschen und Behältnisse sind von den jeweiligen Personen selbst ordnungsgemäß zu entsorgen. An allen Arbeitsplätzen sowie in sämtlichen Büroräumen besteht weiterhin ein striktes Alkoholverbot. Für die Fahrten von und zu den Berufsschulen gilt ebenfalls ein absolutes Verbot für Alkohol und illegale Substanzen. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann eine sofortige Entlassung nach sich ziehen.
9.6. Handy
Das Telefonieren mit deinem Handy während der Arbeitszeit ist nicht erlaubt. Handys bleiben in der Umkleide oder in deiner Garderobe bzw. Tasche und sind auf lautlos zu stellen. In den Pausen ist die Benutzung der Handys gestattet. Das Tragen von Kopfhörern und In-Ear-Geräten ist aus sicherheitstechnischen Gründen strengstens untersagt.
9.7. Radios
Musikhören ist nur mit genehmigten Radios und in gemäßigter Lautstärke gestattet. Aufgrund der Elektrogeräteverordnung unterliegen Radios ebenfalls der laufenden Prüfung, daher sind private Radios im Unternehmen ausnahmslos durch den Vorgesetzten zu genehmigen. Das Tragen von Kopfhörern und In-Ear-Geräten ist aus sicherheitstechnischen Gründen strengstens untersagt.
9.8. Datenschutz
Im Rahmen deines Arbeitsverhältnisses werden die von dir zu Verfügung gestellten Daten (z.B. Lebenslauf, Notfallkontakte, etc.) sowie jene, die aufgrund des Dienstverhältnisses anfallen (z.B. Gehaltsdaten, Krankenstände, Pflegeurlaub, Karenzzeiten, etc.) verarbeitet. Über den genauen Umgang, die Speicherung, Verwendung und deine Rechte wurdest du gesondert, bei deiner Einstellung informiert.
9.9. Daten- und Bildspeicherung
Daten- oder Bilder von 1zu1scale dürfen ausschließlich auf 1zu1scale Servern gespeichert werden, das Speichern auf anderen Medien (z.B. Clouds, USB, …) ist - auch aus datenschutzrechtlichen Gründen - nicht erlaubt.
9.10. Firmen-Internet
Internet ist nur bei jenen Arbeitsplätzen verfügbar, an denen das Internet beruflich benötigt wird. Eine private Nutzung ist nicht erlaubt.
9.11. E-Mail
Beim Versenden von Massen E-Mails an mehrere Empfänger (z.B. interne E-Mails an ArbeitskollegInnen) bitte immer die Funktion BCC verwenden!
9.12. Geheimhaltung
Die Geheimhaltungsvereinbarung hast du bereits mit deinem Arbeitsvertrag unterschrieben und diese ist unbedingt einzuhalten.
9.13. Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis
Die Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Datengeheimnisse lt. §6 DSG und §11 UWG wurde dir bei deiner Einstellung übergeben, von dir unterzeichnet und ist unbedingt einzuhalten.
9.14. Umkleidezeiten / Hygienezeiten
Umkleide- und Hygienezeiten vor und nach der Arbeit sind keine Arbeitszeiten - daher abstempeln nicht vergessen.
9.15. Private Feiern
Private Feiern, z.B. Geburtstage, Ein- oder Ausstand, etc., sind nur in der offiziellen Pause von 09:00 bis 09:15 Uhr, in der Kantine erlaubt.
9.16. Umgang mit Geschäftspartnern und KollegInnen
Die Mitarbeitenden unseres Unternehmens begegnen sich mit wechselseitiger Wertschätzung und Respekt. Dies gilt auch für den Umgang mit jeglichen Geschäftspartnern. Intoleranz, diskriminierendes oder beleidigendes Verhalten sowie unsachliche Bevorzugungen werden ebenso wenig toleriert wie sexuelle Belästigung oder Mobbing.
9.17. Persönliche Zuwendungen
Geschenke, Einladungen oder andere Vorteile im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit dürfen nur geringfügig sein und nicht in Zusammenhang mit aktuellen oder anzubahnenden Geschäftsfällen stehen. Im Zweifelsfall ist die Geschäftsleitung durch den, mit der Zuwendung bedachten, Mitarbeitenden zu informieren.
Geschenke, die zum Jahreswechsel, zu Weihnachten etc. von Geschäftspartnern an 1zu11zu1scale Mitarbeitende übergeben werden, werden gesammelt und in einer Tombola unter allen Mitarbeitenden verlost.
10. Parkberechtigung / Parkplatz
Eine Parkberechtigung für das Rhomberg-Areal oder das Parkhaus erhalten nur Mitarbeitende, welche mehr als 2,5 km von 1zu11zu1scale entfernt wohnen (oder Schichtmitarbeitende mit mehr als 1 km Entfernung).
Auf dem Rhomberg Areal oder im Parkhaus dürfen nur Autos, mit einer zugewiesenen Parkberechtigung, abgestellt werden.
Die Parkplätze vor dem Haupteingang sind ausnahmslos für Kunden, die Geschäftsleitung, die Vertriebsmitarbeiter mit Firmen Pkw oder MA mit Genehmigung durch die Geschäftsleitung, bestimmt. Bitte Parkordnung unbedingt beachten!
11. Sicherheit
11.1. Erste Hilfe
Bei Arbeitsunfällen oder dgl. wende dich bitte an unseren ausgebildeten Ersthelfer und informiere die Geschäftsleitung und die Sicherheitsvertrauenspersonen (siehe Punkt 11.4).
11.2. Feuerlöscher
Die Feuerlöscher-Standorte findest du auf dem Brandschutzplan. (Beim Eingang in die SUBERSACH und beim Personaleingang STAUFEN).
11.3. Defibrillator
Der Defibrillator, für Notfälle, befindet sich in der Halle Jannersee beim Personaleingang.
11.4. Sicherheitsvertrauenspersonen
- Dominik Kutzer, Philipp Schelling, Patrick Palli und Andre Heinek (Hallen: Lauteracher-Ried, Farnach, Subersach, Achrain, Bildstein, Pfänder)
- Rene Hagspiel (übergreifend für alle Bereiche)
12. Sonstige Fehlzeiten
12.1. Abwesenheit allgemein
Falls du nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen kannst (z.B. bei Krankheit, Autopanne, Behördengänge, usw.) bist du verpflichtet umgehend deinen direkten Vorgesetzen zu informieren.
Planbare Abwesenheitszeiten sind im Vorfeld zu genehmigen und mittels Zeitnachweis zu melden.
12.2. Arztbesuche
Für Arztbesuche bitten wir dich darauf zu achten, diese Zeiten in Randzeiten zu legen. Für den Besuch des Arztes (ambulatorische Behandlungen sowie bei Inanspruchnahme der Gesunden Untersuchung gemäß 132 lit. b ASVG) wird, sofern die Behandlung nachweislich nur während der Arbeitszeit erfolgen kann, bis zu einer Gesamtdauer deiner wöchentlichen Arbeitszeit pro Jahr, der Arztbesuch bezahlt.
Vom Arzt ist eine unterschriebene Arztbesuchsbestätigung mit dem Zeitnachweis abzugeben (andernfalls erfolgt keine Vergütung!) Der Arztbesuch ist, im Vorfeld, deinem Vorgesetzten rechtzeitig bekannt zu geben.
BEISPIEL: Arzttermin erforderlich um 16:00 Uhr und verlassen der Arbeitsstelle um 15:45 Uhr. Arztdauer bis 17:00 Uhr. Vergütetet Arbeitszeit = von 15:45 Uhr bis 16:12 Uhr = somit 27 Minuten.
Diese Berechnung gilt bei Gleitzeitmodell (siehe auch fiktive Arbeitszeit).
12.3. Krankheit
Bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit bist du verpflichtet VOR Arbeitsbeginn deinen direkten Vorgesetzten umgehend zu informieren! Bei jeder Krankheit ist, ab dem dritten Arbeitstag, die Vorlage einer Krankmeldung erforderlich. Ausnahme: 1. + 2. Lehrjahr und eventuelle individuelle Vereinbarungen.
13. Schlüsselfunktionen
Je nach Tätigkeitsfeld und Bedarf, wird die Zutrittsberechtigung durch das Gantner Schließsystem geregelt und auf deinem Schlüsselchip gespeichert. Bei Schlüsselverlust ist dies umgehend im Personalbüro zu melden, damit der Schlüssel gesperrt und ein unbefugter Zutritt durch Dritte verhindert werden kann. Achtung der Schlüssel läuft nach 30 Tagen ab und muss neu geladen werden! Dies ist nur möglich beim Haupteingang HOHER FRESCHEN und beim Personaleingang STAUFEN. Schlüssel so lange an das Lesegerät halten, bis es nicht mehr blinkt oder piept.
14. Staplerfahren
Die Inbetriebnahme der Stapler ist ausnahmslos nur jenen Mitarbeitern gestattet, welche einen Staplerführerschein und eine betriebliche Fahrberechtigung dazu haben. Die Erteilung zur Fahrberechtigung erfolgt ausnahmslos schriftlich und ist im Sicherheitsordner festgehalten.
15. Veranstaltungen
Wir haben mehrere Veranstaltungen während des Arbeitsjahres wie z.B. ein Herbstfest, Grillfest, Schitag, Adventhock im Hof, Weihnachtsfeier. Diese Veranstaltungen werden von der HR-Abteilung, vom Marketing und vom Sekretariat organisiert.
16. Verbesserungsvorschläge
Du hast einen Verbesserungsvorschlag und weißt nicht wohin damit? Mit dem KVP-Formular (KVP für Kontinuierlicher Verbesserungsprozess) kannst du unkompliziert deine Vorschläge einbringen. Leerformulare liegen bei der Stempeluhr beim Vakuumguss auf, du kannst sie aber auch aus unserem QM-System roXtra downloaden (Suchbegriff: „Vorlage_KVP“ oder der ID „2913“).
Abgeben kannst du die ausgefüllten Formulare wieder bei der Stempeluhr, bei der Abteilungsleitung oder im Qualitätsmanagement.
17. Vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten
Wir haben mit einigen unserer Lieferanten Sonderkonditionen vereinbart, die auch für unsere Mitarbeitenden gelten. Die Information welche Lieferanten und welche Konditionen das sind findest du im roXtra, dem firmeninternen Dokumentensystem. (Suchbegriff „Einkaufskonditionen“ oder der ID „3475“).
18. Verpflegung im Betrieb
18.1. Essensanmeldung / -abrechnung
Für die Anmeldung zum Mittagessen verwende bitte dein Handy oder deinen PC. Die Preise für die Speisen sind im Programm ersichtlich.
Mittagessen kann bis 09:00 Uhr des gleichen Werktages gebucht bzw. storniert werden. Meist ist der Speiseplan bereits ab Freitag in der Vorwoche verfügbar und es kann bereits für die komplette Folgewoche gebucht werden. Die Bezahlung der Speisen erfolgt mit der Lohnabrechnung, der Speisenanteil wird jeweils am Ende des Folgemonats abgerechnet und direkt abgezogen.
Die Kosten für das Mittagessen sind folgende:
Hauptspeise Menü 1 und Menü 2: Mitarbeiterpreis EUR 6,- (statt EUR 12,-), inkl. Salat oder Suppe
Da es uns ein Anliegen ist, dass unsere Mitarbeitenden gut verpflegt werden, übernehmen wir aktuell 50% der Kosten pro Essen. Dein Anteil wird jeweils mit der Lohnabrechnung am Ende des Folgemonats abgerechnet und direkt ab-gezogen. Deine aktuell monatliche Menüsumme ist bei der Buchung stets ersichtlich. Bei der Essensausgabe am Mittag verwende bitte deinen Chipschlüssel, um deine gebuchte Mahlzeit anzuzeigen.
18.2. Mittagessen
Die Ausgabe des Mittagessens am Buffet erfolgt von 11:55 bis 12:30 Uhr.
18.3. Kantine
Wir verfügen über eine sehr schöne Kantine, in welcher du dein Mittagessen genießen kannst. Wir bitten dich dazu beizutragen, dass unsere Kantine sauber bleibt. Daher ist jeder Mitarbeitende angehalten sein Tablett selbst abzuräumen und den Tisch ordentlich zu verlassen. Es herrscht im ganzen Kantinenbereich absolutes Rauchverbot. Dafür steht der Balkon zur Verfügung.
18.4. Getränkeautomaten
Getränkeautomaten befinden sich ausschließlich in der Kantine und im 1. OG Pfänder.
18.5. Gratisobst
Wir stellen täglich frisches Obst für unsere Mitarbeitenden bereit. Je Pause steht dir ein Stück Obst zum Verzehr in der Kantine zur Verfügung.
18.6. Wasserspender
Wasserspender mit Grander-Wasser findest du an folgenden Standpunkten:
- STAUFEN 2.OG, in der Kantine
- STAUFEN 2.OG Vertrieb, beim Stiegenhaus Mitte
- STAUFEN EG, beim Stiegenhaus Mitte
- FARNACH Lehrwerkstätte
- SUBERSACH Spritzguss, beim Schulungscontainer
- PFÄNDER 1.OG, bei den Getränkeautomaten
19. Wissens-„Tools“
Quellen, die du - wenn du etwas wissen möchtest - zu Rate ziehen kannst:
- Unsere Homepage: 1zu1.eu, karriere.1zu1.eu, lehre.1zu1.eu
- MA-Info, erscheint monatlich
- Regelmäßige Update-Veranstaltungen in der Kantine
- Abteilungsspezifisch: OneNote
- ISO-Dokumente (wie diese A-Z Info): „roxtra“, das ist unsere QM-Software auf die jeder Mitarbeitende intern, mit z.B. dem Gast-Login, Zugriff hat
- Und natürlich immer: deine Kollegen und Kolleginnen
Außerdem stehen allen Mitarbeitenden diverse Zeitschriften zur Verfügung. Sie werden im Eingangsbereich der Kantine auf einem Tisch präsentiert.
20. Zeiterfassung
20.1. Stempeluhr
Die Stempeluhren findest du im Gebäude HOHER FRESCHEN (Haupteingang & Einkauf), STAUFEN (Mitarbeitereingang), im LAUTERACHER RIED (Metallhalle bei den WC-Anlagen) und im JANNERSEE (Vertrieb).
Jede KOMMEN- und GEHENBUCHUNG muss mittels deines Chipschlüssels gebucht werden (Ausgenommen die Pause um 9 Uhr und 14:45 Uhr).
Die Abfrage zum Stunden- bzw. Urlaubssaldo kannst du direkt an der Stempeluhr machen, indem du die „Salden“-Taste drückst und dann deinen Chipschlüssel an die Stempeluhr hältst. Bitte beachte: Sollten Korrekturen bzgl. einer Falschstempelung etc. von der Personalabteilung erforderlich sein, werden diese erst am nächsten Tag nach der Korrektur korrekt am Terminal angezeigt.
20.2. Korrekturen Zeiterfassung
Korrekturen der Zeiterfassung sind – wenn möglich - im BMD-Web vorzunehmen. Ansonsten können diese auch schriftlich, mittels Zeitnachweis, zu melden. Dieser Zeitnachweis wird von deinem Vorgesetzten unterschrieben und erst dann erfolgt die Korrektur im Zeiterfassungssystem durch die Personalabteilung.
21. Mitarbeitende bewerben Mitarbeitende
Hier bei uns ist die Arbeit mehr als die Zeit zwischen Frühstück und Abendessen. Jeder Tag wird zu einem Ausflug in die Zukunft, denn wir arbeiten an den Produkten von morgen. Überzeuge jemanden, sich bei uns zu bewerben. Klappt es mit der Jobzusage, bekommst du nach Ablauf der Probezeit eine Prämie in Form eines Einkaufsgutscheins.
Für eine Lehrstelle: € 250,- Für eine reguläre Stelle: € 500,-
Die offenen Stellen und Details dazu, findest du unter: